Der Landessportbund Bremen hat gemeinsam mit seinem Versicherungsmakler, der Himmelseher Sportversicherung, Inhalt und Umfang des Sportversicherungsvertrages umfassend geprüft. Als Ergebnis sind seit Jahresbeginn signifikante Verbesserungen und Erweiterungen in Kraft, die mit der ARAG-Sportversicherung langfristig gesichert wurden.

Der Sportversicherungsvertrag über die ARAG-Sportversicherung stellt eine bedeutende Serviceleistung des LSB dar. Er kommt den Mitgliedsorganisationen, den ehren- und hauptamtlich tätigen Funktionsträgern sowie allen Vereinsmitgliedern zugute. Ziel ist es, einen umfassenden, zeitgemäßen und praxisnahen Versicherungsschutz bereitzustellen, der zugleich finanziell attraktiv bleibt. Die nachfolgend aufgeführten zentralen Verbesserungen und Erweiterungen sind seit 1. Januar gültig:

Sport-Unfallversicherung

– Anrechnung von Krankheiten und Gebrechen entfällt bei einem Mitwirkungsanteil von bis zu 50 % (bisher 25 %)
– Vergiftungen durch die Einnahme fester oder flüssiger Stoffe sind nun bis zum 18. Lebensjahr (bisher bis 12 Jahre) mitversichert
– Verlängerung der Fristen zur Anmeldung der Invalidität auf bis zu 36 Monate
– Reha-Management bereits ab 50%, anstatt vorher 75% Invalidität nutzbar, sowie Erhöhung der Versicherungssumme auf 20.000 Euro

Sport-Haftpflichtversicherung

– Erhöhung der Versicherungssumme für Personen- und Sachschäden auf insgesamt 10.000.000 Euro (auch in der Umwelt-Haftpflicht)
– Erhöhung der Versicherungssumme für Mietsachschäden
  – an unbeweglichen Sachen auf 150.000 Euro, anstatt vorher 50.000 Euro
  – an Gebäuden durch Abwässer/Leitungswasser auf 5.000.000 Euro
  – an Gebäuden durch Brand/Explosion auf 5.000.000 Euro
– Erhöhung der versicherten Bausumme im Bauherrenrisikos auf 500.000 Euro, anstatt vorher 250.000 Euro
– Mitversichert sind Besitz, Betrieb und Unterhaltung von Ladesäulen bzw. Wallboxen, sofern diese überwiegend für Vereinszwecke genutzt werden
– Versicherungsschutz bei Be- und Entladeschäden an Land- und Wasserfahrzeugen
– Einschluss von Schäden an fremden Wasserfahrzeugen beim Slippen bis 20.000 Euro

Umweltschadenversicherung

– Einschluss gesetzliche Pflicht öffentlich-rechtlichen Inhalts gemäß Umweltschadensgesetz zur Sanierung von Umweltschäden

Vertrauensschadenversicherung

– Betrug gemäß§ 263 StGB ist nun auch außerhalb von Transportwegen versichert

Rechtsschutzversicherung

– Einschluss zivil- und presserechtliche Ansprüche
– Einschluss Opfer-Rechtsschutz
– Einschluss Widerspruchsverfahren in sozialrechtlichen Angelegenheiten für die versicherten Organisationen
– Erhöhung der Versicherungssumme von 75.000 Euro auf 100.000 Euro

Infoveranstaltungen für Vereine

Die ARAG bietet verschiedene Informationsmöglichkeiten für LSB-Mitgliedsorganisationen an:

Online-Informationsveranstaltung zur Sportversicherung (19. März, 18 Uhr). Die Anmeldung erfolgt über das LSB-Bildungsportal.
Online – Informationsveranstaltung zu den Änderungen des Sportversicherungsvertrages (8. April, 18 Uhr). Anmeldungen für diese Infoveranstaltung sind per Mail an info@lsb-bremen.de möglich.

Weitere Informationen

Eine vollständige Übersicht über alle Verbesserungen im aktualisierten Merkblatt zum Sportversicherungsvertrag. Das Versicherungsbüro beim LSB Bremen steht Ihnen gerne jederzeit bei Fragen zur Verfügung:
ARAG-Versicherungsbüro beim LSB Bremen
Hutfilterstr. 16-18
28195 Bremen
Telefon: (0421) 989918 – 60
E-Mail: vsbbremen@arag-sport.de

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