Der Haushaltsausschuss des Bundestages hat in seiner Bereinigungssitzung die so genannte „Sportmilliarde“ beschlossen.

Aus dem Sondervermögen des Bundes wird laut Beschluss eine Milliarde Euro bereitgestellt, um in den kommenden vier Jahren kommunale und vereinseigene Sportstätten zu sanieren und zu modernisieren. Ziel ist es, vor allem Vereine und Aktive an der Basis zu entlasten. Die Koalitionsparteien versprechen hierbei einen unbürokratischen Prozess.
Der Landessportbund Bremen begrüßt die Entscheidung des Haushaltsauschusses. „Jede Investition in die sanierungsbedürftige Sportinfrastruktur hilft dem organisierten Sport“, betont Eva Quante-Brandt, Präsidentin des LSB Bremen. Unter Berücksichtigung des Königsteiner Schlüssels würde Bremen demnach 9,255 Millionen erhalten. „Diese Summe wird dem organisierten Sport in Bremen und Bremerhaven helfen, ist aber bei weitem nicht ausreichend, um den immensen Sanierungsstau in den verschiedensten Bereichen aufzulösen“, weiß Quante-Brandt. Der Landessportbund Bremen fordert die politischen Verantwortlichen im Land Bremen daher auf, 10 Prozent des Sondervermögens Infrastruktur in die Sportstätten zu investieren. Mit dieser Summe könnten in den nächsten Jahren spürbare Verbesserungen erreicht werden.
Konzept für den Einsatz der Bundesmittel ist nötig
Das weitere Gesetzgebungsverfahren auf Bundesebene muss zunächst abgewartet werden, um die genauen Rahmenbedingungen zu erfahren. Hier fordert der LSB schnelle Klarheit und vom Bremer Senat ein zeitnahes Konzept, welche Projekte mit den zur Verfügung gestellten Bundesmitteln umgesetzt werden sollen. Der Landessportbund steht bereit, hierbei eine aktive Rolle einzunehmen und seine Erfahrung einzubringen, um gemeinsam Lösungen umzusetzen.
„Die Berücksichtigung eines breiten Spektrums an Maßnahmen aus unterschiedlichen Sportarten und Quartieren ist zwingend notwendig, damit die Investitionen möglichst viele Sportlerinnen und Sportler erreichen“, so Eva Quante-Brandt. Neben der Bereitstellung von Fördermitteln für kommunale Sportstätten müssen auch Vereine die Möglichkeit haben, Gelder für Ihre Sportanlagen zu beantragen. Mit einer geplanten Förderquote von 45 Prozent aus Bundesmitteln ist zudem klar, dass der Bremer Senat dementsprechende Eigenmittel zur Verfügung stellen muss.
Bundeskabinett beschließt Steuerentlastungen für Ehrenamtliche
Als wichtiges Zeichen der Wertschätzung gegenüber dem Ehrenamt bewertet der Landesssportbund Bremen das vom Bundeskabinett kürzlich beschlossene Steueränderungsgesetz. Ab Januar 2026 sollen unter anderem die Übungsleiterpauschale von derzeit 3000 Euro auf 3.300 Euro und die Ehrenamtspauschale von 840 Euro auf 960 Euro steigen. Mit der Erhöhung der Pauschalen erhalten Übungsleiter/innen, Trainer/Innen oder Ausbilder/innen eine höhere steuerliche Entlastung.
Forderungen zum Bremer Landeshaushalt 2026/2027
In Bezug auf die anstehenden Beratungen des Bremer Senats zum Doppelhaushalt 2026/2027 hat der Landessportbund seine politischen Forderungen noch einmal deutlich gemacht. Gegenüber den politischen Entscheidungsträgern hat der LSB auf die zum Teil dramatischen Auswirkungen und Konsequenzen der geplanten Kürzungen im Sport hingewiesen. „Aus unserer Sicht ist der Haushaltsentwurf nicht hinnehmbar, da die vorgesehenen Kürzungen insbesondere die Vereine und Verbände eklatant schwächen würden. Mit der Folge, dass der organisierte Sport seine vielfältigen Aufgaben nicht mehr vollumfänglich erfüllen kann“, so LSB-Präsidentin Eva Quante-Brandt.
Landesbeirat Sport fasst Beschlüsse
Im Zuge der jüngsten Sitzung des Gremiums „Landesbeirat Sport“, bei dem der LSB die Positionen des organisierten Sports vertritt, wurden erfreulicherweise wegweisende Beschlussempfehlungen für den Sporthaushalt in Bremen und für Bremerhaven getroffen. Dazu zählen die Stärkung der Vereine durch die Erhöhung der Übungsleiterpauschale und Förderung kostenfreier Übungsleiter-Lizenzen, der Ausbau der Mittel zum Stopp von Jugendgewalt und die Aufstockung der Projektmittel für das Themenfeld „Prävention sexualisierter Gewalt“ ab dem Haushaltsjahr 2026.
Mittel für Leistungssport müssen gleich bleiben
Darüber hinaus fordert der LSB, die angekündigten Kürzungen bei der Leistungssportförderung für Olympische und nichtolympische Sportarten zurückzunehmen und zumindest auf einem gleichbleibenden Niveau zu halten. Neben den Anstrengungen für die Schaffung eines zweiten Bundesstützpunktes in Bremen muss zudem gewährleistet sein, dass auch der Bundesstützpunkt Rhythmische Sportgymnastik finanziell abgesichert wird. Dies gilt insbesondere vor dem Hintergrund der angestrebten Zertifizierung einer Eliteschule des Sports an der sportbetonten Schule Ronzelenstraße.
Nachholbedarf bei Freiwilligendiensten und Ganztag
Auch beim Thema Freiwilligendienste sieht der LSB noch Nachholbedarf im Haushaltsentwurf. Die Einführung eines zusätzlichen Taschengeldes in Höhe von 50 Euro war ein erster, richtiger Schritt. Allerdings wurde dieser Posten im neuen Doppelhaushalt 2026/2027 nicht mehr berücksichtigt. Ein weiterhin offenes Thema ist auch der verlässliche Ganztag in den Schulen. Die Sportvereine stehen bereit den Ganztag mitzugestalten, damit der Weg in den organisierten Sport gefunden werden kann. Dafür braucht es aber finanzielle Unterstützung und gesicherte kooperative Strukturen.




