Die Bundesregierung und die Ministerpräsident:innen der Länder haben am Donnerstag den Sport als Förderbereich für das Sondervermögen des Bundes aufgenommen. Zuvor hatte sich neben dem DOSB auch der Landessportbund Bremen in einem Schreiben an die politischen Verantwortlichen für die Aufnahme eingesetzt. In der ersten Fassung der Gesetzentwürfe zur Umsetzung des Sondervermögens war die Sportinfrastruktur noch nicht inkludiert gewesen

Ein Fußballtor trennt einen alten, abgenutzten Sportplatz auf der linken Seite von einem modernen, gut gepflegten Platz auf der rechten Seite, wobei ein deutscher Text für moderne Sportanlagen wirbt.

„Ein Sondervermögen ohne Sport wäre eine vertane Chance für unser Land gewesen. Angesichts der gesamtgesellschaftlichen Bedeutung, die auch seitens der Politik immer wieder hervorgehoben wird, ist es sehr erfreulich, dass der organisierte Sport nun finanziell berücksichtigt wird“, so LSB-Präsidentin Eva Quante-Brandt.

Der Landessportbund Bremen hatte sich sich den zentralen Argumenten, die der Deutsche Olympische Sportbund (DOSB) in Bezug auf das Sondervermögen formuliert hat, vollumfänglich angeschlossen:

  • Gesellschaftlichen Zusammenhalt sichern – Der Sport fördert Miteinander, Teilhabe und Ehrenamt – er ist ein wirksames Mittel gegen Polarisierung und Vereinsamung.

  • Gesundheit erhalten und Kosten senken – Bewegung wirkt präventiv gegen zahlreiche Erkrankungen. Investitionen in Sport entlasten das Gesundheitssystem nachhaltig.

  • Bildung stärken – von der Kita bis zur Ganztagsschule – Sport vermittelt Schlüsselkompetenzen, fördert motorische Entwicklung und ist integraler Bestandteil moderner Bildung.

  • Nachhaltigkeit und Klimaschutz in der Infrastruktur umsetzen – Der massive Sanierungsstau in Sportstätten muss durch kluge Investitionen in moderne, energieeffiziente Anlagen abgebaut werden.

  • Wirtschaftskraft sichern und Standorte stärken – Der Sport ist ein bedeutender Wirtschaftsfaktor mit über 1,3 Millionen Arbeitsplätzen – Investitionen schaffen und sichern Beschäftigung.

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Grafik: DOSB

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