
Der Landessportbund Bremen hat bei seinen Mitgliedsorganisationen eine Abfrage der Sanierungsbedarfe in den bremischen Sportstätten durchgeführt. Die gesammelten Informationen bieten eine wichtige Grundlage für die zukünftige Planung und Priorisierung von Sanierungsmaßnahmen. Der LSB erstellt derzeit eine detaillierte Datei, die den Zustand der Sportstätten in Bremen dokumentiert – inklusive der Vereinssportstätten. Vereine können dem LSB weiterhin Sanierungsbedarfe melden oder bestehende Informationen ergänzen.
Aktuell eröffnet sich eine wichtige Möglichkeit, dringend benötigte Investitionen in die Sportinfrastruktur zu realisieren: Das Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Sportstätten“ (SKS) für die Jahre 2025/2026. Dieses Programm fördert die Sanierung und Modernisierung von Sportstätten, die in kommunaler oder Vereinsträgerschaft stehen. Hier die wichtigsten Eckdaten:
- Antragsberechtigt: Kommunen – Vereine können ihre Projekte über die jeweilige Kommune einreichen.
- Förderhöhe: Zwischen 250.000 € und 8 Millionen €, je nach Projektgröße.
- Förderquote: Der Bund übernimmt 75 % der Kosten, der Mindesteigenanteil der Kommune liegt bei 10 %.
- Frist: Für die erste Tranche müssen die Projektskizzen bis spätestens 15. Januar 2026 eingereicht werden.
- Wichtiger Hinweis: Für die erste Tranche sind nur Projekte förderfähig, die sich bereits in einem fortgeschrittenen Planungsstatus (mindestens Leistungsphase 3 HOAI) befinden. Weitere Tranchen werden folgen, sodass auch später geplante Vorhaben berücksichtigt werden können.
- Link zum Förderportal: easy-Online – Neues Formular
Zusätzliche Fördermöglichkeiten aus dem Sondervermögen Infrastruktur
Neben dem SKS-Programm gibt es noch weitere Fördermöglichkeiten aus dem Sondervermögen Infrastruktur, die in den kommenden Jahren zur Verfügung stehen werden. Es ist daher wichtig, einen Überblick über die dringenden Sanierungsbedarfe zu behalten, um diese in den richtigen Kontext zu stellen und die Interessen der Vereine bestmöglich vertreten zu können.
Gemeinsame Investitionsbündel für kleinere Projekte
Um kleinere Projekte in die Förderung einzubringen, plant der LSB die Bildung von sogenannten Investitionsbündeln. Hierbei werden Projekte thematisch zusammengefasst, um die Mindestsummen für eine Förderung zu erreichen. Mögliche Bündelthemen sind:
- Heizung und Lüftung
- Dachsanierung
- Energetische Maßnahmen an Gebäuden
Durch diese Bündelung können auch kleinere Projekte eine realistische Chance auf Förderung haben. Diese Vorgehensweise wurde mit dem Bundestagsabgeordneten Uwe Schmidt besprochen.
So geht es weiter:
Vereine, die Projekte zur Sanierung ihrer Sportstätten planen, können diese bis spätestens 15. Januar 2026 über das Online-Formular beim LSB melden. Auch wenn bereits ein Sanierungsbedarf gemeldet wurde, können zusätzliche Angaben oder Änderungen über das Formular eingereicht werden.
Zur Meldung nutzt bitte den folgenden Link: Formular zur Sanierungsmeldung einreichen
Achtung: Der LSB kann den Erfolg der Anträge nicht garantieren, setzt sich jedoch gemeinsam mit den Kommunen dafür ein, dass die Projekte der Vereine bestmöglich berücksichtigt werden.




