Ab sofort brauchen keine Anträge mehr für die Halbjahresferien, den Pfingstdienstag und für die beweglichen Ferientage nach Christi Himmelfahrt, vor bzw. nach dem 1. Mai sowie vor bzw. nach dem 03. Oktober für die Schulstandorte gestellt werden.
Die Reinigung der Hallen muss aber wie in den 'normalen' Ferien von den Nutzern selbst vorgenommen werden - es gelten also die Auflagen für Sondernutzungen.