Sportförderung
Es gibt im Land Bremen verschiedene Möglichkeiten der Sportförderung. Die nachfolgende Auflistung ist nicht abschließend. Darüber hinaus sollten Sie bei der Finanzierung von Maßnahmen und Aktivitäten auch Fördermöglichkeiten außerhalb des Sportbereichs im engeren Sinn in Betracht ziehen (z.B. Stiftungen, andere Ressorts)
Öffentliche Sportförderung durch das Sportamt Bremen
Auf Grundlage des Sportförderungsgesetzes können Sportvereine und Sportverbände, die Mitglied im Landessportbund Bremen sind, Anträge auf Zuschüsse z.B. für Reparaturen an vereinseigenen Sportstätten, für die Anschaffung von Sportgeräten oder für Aktivitäten stellen. Die Anträge müssen beim Sportamt Bremen, Contrescarpe 22/24, 28203 Bremen, gestellt werden. Beschlüsse darüber fasst dann die Städtische Deputation für Sport im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel. Anträge für das Jahr 2010 müsen bis zum 31.01.2010 beim Sportamt Bremen vorliegen. Zur Beantragung der Zuschüsse verwenden Sie bitte den beigefügten Antrag.
http://www.sportamt-bremen.de/
Bezuschussung von Übungs- und Organisationsleitern in Bremen
Auf Grundlage der Richtlinien für die Sportförderung im Bremen können für die Arbeit von lizensierten Übungs- und Organisationsleitern und Werkstattleitern in den Luftsportvereinen Zuschüsse gewährt werden.

Seit Anfang 2009 erfolgt die Beantragung, Vergabe und Abrechnung der vom Sportamt Bremen zur Verfügung gestellten Mittel über den Landessportbund Bremen.

Die Beantragung der Zuschüsse erfolgt über eine Vorplanliste für das folgende Jahr mit den voraussichtlichen Aufwendugen für Übungsleiter/innen, Organisationsleiter/innen und Werkstattleiter/innen. Diese Liste muss bis zum 15. Dezember des Vorjahres beim Landessportbund Bremen vorliegen.
Öffentliche Sportförderung durch die Stadt Bremerhaven
Bezuschussung von Übungs- und Organisationsleitern in Bremerhaven
Sportförderdarlehen des Landessportbundes Bremen u. des Bremer Fußballverbandes
Die Mitgliedsvereine des Landessportbundes Bremen können für Bau- und Sanierungsmaßnahmen und für die Anschaffung von Großsportgeräten Sportförderdarlehen beantragen.

Die Vergabe erfolgt über den Sportförderausschuss, der paritätisch aus Vertretern des Landessportbundes Bremen und des Bremer Fußballverbandes besetzt ist.

Der Ausschuss tagt in der Regel zwei Mal im Jahr (Mai/Juni und Oktober/November).

Anträge sind mit dem beigefügten Antragsformular zu richten an:
Landesportbund Bremen, Eduard-Grunow-Str. 30, 28203 Bremen