Das Amt für Sport und Freizeit gewährt den Bremerhavener Sportvereinen/
-verbänden Zuwendungen nach Sportförderungsrichtlinien, die der Ausschuss für Sport und Freizeit beschlossen hat.
Dies sind:
- Übungs- und Organisationsleiterzuschüsse (Antragsfrist bis 15.12. des Vorjahres)
- Förderung des Spitzensports von Amateurmannschaften (Fahrtkostenzuschüsse)
- Teilnahme an nationalen und internationalen Meisterschaften (Fahrtkostenzuschüsse)
- Sportstättenzuschuss für die Unterhaltung vereinseigener Anlagen (Antragsfrist bis 30.10., für den rückwirkenden Zeitraum 01.07. bis 30.06.)
- leistungsfördernde Maßnahmen (Antragsfrist 15.02.)
Zusätzlich gewährt das Amt für Sport und Freizeit im Rahmen der Projektförderung Zuwendungen für Einzelmaßnahmen (überregionale Sportveranstaltungen, Ersatzbeschaffung von Sportgeräten ab einem Einzelwert von 400 €, Sanierung und Neubau von Sportanlagen).
Über die Einzelmaßnahmen entscheidet der Ausschuss für Sport und Freizeit.
Über die Bewilligung der Einzelzuwendungen entscheidet der Ausschuss für Sport und Freizeit in der März- und November-Sitzung. Entsprechende Anträge sind daher dem Amt für Sport und Freizeit fristgerecht bis zum 01.02. und 01.09. eines Jahres zuzuleiten.
Später eingehende Anträge können nicht mehr berücksichtigt werden.
Nach Ziffer 1.3 der Verwaltungsvorschriften zur Landeshaushaltsordnung darf mit einer Maßnahme/einem Projekt erst begonnen werden, wenn die Finanzierung gesichert/die beantragte Zuwendung bewilligt wurde.